Aktuelle Termine
+++ 24. März 2023: Tag der offenen Tür +++ 27. bis 31. März 2023: Osterprojekte +++ 26. April 2023: Elternsprechtag +++
Sehr geehrte Eltern,
es gibt neue Empfehlungen der Ständigen Impfkomission (STIKO) hier zum Nachlesen:
Ab Donnerstag, den 28. April 2022 tritt die 1. Änderungsverordnung der 6. Schul- Corona-Verordnung in Kraft. Diese wesentlichen Änderungen treten in Kraft:
1. Testpflicht
Mit der neuen Schul-Corona-Verordnung wird von der regelmäßigen anlasslosen Testpflicht zu einer anlassbezogenen Testpflicht in der Häuslichkeit gewechselt.
Konkret bedeutet dies, dass sich unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus niemand mehr regelmäßig ohne Symptome testen muss.
Die Testung findet nun ausschließlich in der Häuslichkeit oder in offiziellen Testzentren statt. Eine Testung in der Schule findet nur noch beim plötzlichen Auftreten
von leichten Symptomen während des Schultages statt.
a) Leichte Symptome
Bei leichten Erkältungssymptomen, Symptomen, wie Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase,
Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder Geschmacksverlust etc., sind in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zwei Tests in der Häuslichkeit durchzuführen.
Vonseiten des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung wird dabei empfohlen, sich am ersten und am dritten Tag zu testen. Ein Besuch der Schule ist bei negativem Antigen-Tests weiterhin möglich.
b) Schwere Symptome
Bei schweren Symptomen, wie zum Beispiel Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius bei Schulkindern), Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust, Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) oder schwere Erkältungssymptome,
ist das Betreten der Schule nicht möglich und eine ärztliche Abklärung der Symptome erforderlich. Personen, die eine solche Symptomatik aufweisen, bei denen nach ärztlicher Diagnose eine SARS-CoV-2-Testung erforderlich
ist und kein Nukleinsäurenachweis oder ein PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum durchgeführt wird, ist das Betreten der Schule bis zur vollständigen Genesung und 48 Stunden
Symptomfreiheit (insgesamt mindestens sieben Tage) verboten.
Im Falle eines positiven Testergebnisses darf die Schule während der häuslichen Isolationszeit nicht besucht werden.
c) Ausgabe von Selbsttests
Die zur Testung in der Häuslichkeit notwendigen Selbsttests werden weiterhin durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung gestellt. Die Organisation der Ausgabe von Selbsttests erfolgt durch die Schulleitungen
in eigener Verantwortung.
Bitte informieren Sie sich hier regelmäßig zum aktuellen Unterrichtsgeschehen in unserer Schule.
Vielen Dank
Ihre Grundschule Moltzow
Unsere Lehrkräfte sind dazu verpflichtet Ihren Kindern Aufgaben für den Distanzunterricht bereitzustellen, wenn:
Bei sonstigen Erkrankungen der Schülerinnen und Schüler oder bei Verletzung der Schulpflicht sind wir nicht dazu verpflichtet Distanzunterricht anzubieten.
Falls Ihr Kind sich in häuslicher Quarantäne befindet, melden Sie sich bitte möglichst telefonisch in der Schule.
Die verantwortlichen Klassenlehrer senden Ihnen dann per Mail die Aufgaben zu oder
organisieren deren Übermittlung in der Schule (via Mitschüler oder per Post).
Falls Sie einen genehmigten Antrag zur Befreiung vom Besuch der Schule für ihr Kind vorlegen können, sendet Ihnen wiederum der verantwortliche Klassenlehrer die Aufgaben zu.
Wenn die Schule in den Wechselunterricht übergeht, bemühen wir uns darum den Kindern die Aufgaben möglichst vor dem Beginn des Wechselunterrichtes mitzugeben.
Wenn die Schule über einen längeren Zeitraum in den Distanzunterricht wechselt, erhalten Sie die Aufgaben entweder per Post oder Sie können Sie hier einsehen:
Liebe Eltern,
auch in diesem Schuljahr bietet das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommerns ein Lern- und Förderprogramm an.
Weitere Informationen können Sie dem Elternbrief entnehmen.
Elternbrief - Förderprogrammm (pdf)
Angebot des Dudeninstituts (pdf)
Berechtigungsschein für das Lernangebot (pdf)
Falls Sie dieses Angebot nutzen wollen, um Ihre Kinder zusätzlich außerhalb der Schule zu fördern, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ihre Grundschule Moltzow
Seit dem 28. April gibt es Neuerungen zum Selbsttest. Weitere Informationen dazu können sie dem Elternbrief entnehmen.
Hier finden Sie Formulare zur Gesundheitsbescheinigung und weitere Informationen des LAGuS.
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